Absatz einsumfaßt der Begriff „Investitionen“ sämtliche Vermögenswerte aller Art, welche im Gastland gemäß dessen Rechtsvorschriften veranlagt oder anerkannt wurden, und insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Litera aEigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie sonstige dingliche Rechte, wie Hypotheken, Pfandrechte, Nutzungsrechte und ähnliche Rechte;
- Litera bWertpapiere, Aktien, Anteilsrechte an und Obligationen von Gesellschaften;
- Litera cAnsprüche auf Geld, das übergeben wurde, um einen wirtschaftlichen Wert zu schaffen, oder Ansprüche auf eine Leistung, die einen wirtschaftlichen Wert hat;
- Litera dUrheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, wie Erfinderpatente, Handelsmarken, gewerbliche Muster und Modelle sowie Gebrauchsmuster, technische Verfahren, Know-how, Handelsnamen und Goodwill;
- Litera eöffentlich-rechtliche Konzessionen für die Aufsuchung und den Abbau von Naturschätzen;