Absatz 2,Diese Förderungsrichtlinien haben jedenfalls Bestimmungen zu enthalten über
- Ziffer einsden Gegenstand der Förderung;
- Ziffer 2die förderbaren Kosten;
- Ziffer 3persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen der Förderung;
- Ziffer 4Art und Ausmaß der Förderung;
- Ziffer 5die Höhe eines allfälligen Haftungsentgeltes;
- Ziffer 6das Verfahren
- Litera aAnsuchen (Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen)
- Litera bEntscheidung über ein Förderungsansuchen
- Litera cAuszahlungsmodus
- Litera dKontrollrechte
- Litera eEinstellung und Rückforderung der Förderung;
- Ziffer 7den Gerichtsstand.