Kurztitel

Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

06.07.1996

Text

Der am 15. Oktober 1956 durchgeführte Notenwechsel zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. August 1996 gekündigt.