Kurztitel

Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

28.03.1996

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Text

Paragraph 4, (1) In den sich aus den Paragraphen 2 und 3 ergebenden Höchstbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

  1. Absatz 2,Die in Schillingbeträgen ausgewiesenen Gebührensätze erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, in dem der Jahresdurchschnitt des VPI 1986 (Basis Jahresdurchschnitt 1994 = 100%) oder ein an seine Stelle tretender Index von der jeweils letzten vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Jahresdurchschnittszahl abweicht.