Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1996,
Paragraph eins,
28.03.1996
Für die den Inkassoinstituten für ihre Tätigkeiten bei der Einziehung fremder Forderungen gebührenden Vergütungen werden in den Paragraphen 2 und 3 folgende Höchstbeträge festgelegt.