Kurztitel

Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 789 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1997

Außerkrafttretensdatum

31.12.1998

Beachte

Verfassungsbestimmung

Text

Artikel römisch eins

(Verfassungsbestimmung)

  1. Absatz eins,Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im Artikel römisch zwei, dieses Gesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 1998 auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
  2. Absatz 2,Dieser Artikel tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1998 außer Kraft.
  3. Absatz 3,Mit der Vollziehung dieses Artikels ist die Bundesregierung betraut.