die Unternehmerprüfung als Einzelprüfung bereits erfolgreich abgelegt hat oder
Unternehmerprüfungsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 748 aus 1995,
Paragraph 8
17.11.1995
30.06.1999
Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung
Paragraph 8, (1) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, daß er