Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Estland)
Bundesgesetzblatt Nr. 725 aus 1995,
Vertrag - Estland
Artikel 9
01.10.1995
31.08.2022
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2022, als beendet anzusehen.
jede Vertragspartei bestellt ein Mitglied und beide Mitglieder einigen sich auf einen Staatsangehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden. Die Mitglieder sind innerhalb von zwei Monaten, nachdem die eine Vertragspartei der anderen mitgeteilt hat, daß sie die Meinungsverschiedenheit einem Schiedsgericht unterbreiten will, der Vorsitzende innerhalb von weiteren zwei Monaten zu bestellen.
01.09.2022
10007746
NOR12086892
N5199551474J