Abkommen über Außenwirtschaftsbeziehungen (Mongolei)
Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1995,
Artikel 6
01.09.1995
Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Mongolei erfolgt in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehenden Rechtsvorschriften in frei konvertierbarer Währung.