Absatz einsDieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden.
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Marokko)
Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1995,
Artikel 10,
01.07.1995
GESCHEHEN zu Rabbat, am 2. November 1992, in zwei Urschriften, jede in deutscher, arabischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist. Bei unterschiedlicher Auslegung hat der französische Wortlaut Vorrang.