Absatz einsJede Vertagspartei Anmerkung, richtig: Vertragspartei) gewährleistet den Investoren der anderen Vertragspartei ohne ungebührliche Verzögerung den Transfer in konvertierbarer Währung der im Zusammenhang mit einer Investition stehenden Zahlungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Litera ader Investition;
- Litera bder Erträge;
- Litera cder Rückzahlung von in Devisen gewährten Darlehen;
- Litera ddes Erlöses im Falle vollständiger oder teilweiser Liquidation oder Veräußerung der Investition;
- Litera evon Entschädigungen gemäß Artikel 4 Absatz 2.