Absatz einsumfaßt der Begriff „Investition“ alle Vermögenswerte und insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Litera abewegliche und unbewegliche Sachen sowie sonstige dingliche Rechte, wie Hypotheken, Pfandrechte, dingliche Sicherungsrechte, Nutzungsrechte und ähnliche Rechte;
- Litera bAktien und andere Arten von Beteiligungen an Unternehmen;
- Litera cAnsprüche auf Geld oder Ansprüche auf eine Leistung, die einen wirtschaftlichen Wert hat;
- Litera dUrheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, wie Erfinderpatente, Handelsmarken, gewerbliche Muster und Modelle sowie Gebrauchsmuster, technische Verfahren, Knowhow, Handelsnamen und Goodwill;
- Litera eöffentlich-rechtliche Konzessionen für die Aufsuchung und die Gewinnung von Naturschätzen;diese Investitionen müssen in Übereinstimmung mit den in den Gastländern in Kraft stehenden Rechtsvorschriften erfolgen;