die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, daß ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Fernmeldeanlagen sowie sonstiger Geräte möglich ist und
Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1995
Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 529 aus 2006,
Paragraph 4
01.01.1995
19.07.2007
Schutzanforderungen
Paragraph 4, Die in Paragraph 2, bezeichneten Geräte müssen so hergestellt werden, daß