Kurztitel

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 529 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

19.07.2007

Text

Schutzanforderungen

Paragraph 4, Die in Paragraph 2, bezeichneten Geräte müssen so hergestellt werden, daß

  1. Litera a
    die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, daß ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Fernmeldeanlagen sowie sonstiger Geräte möglich ist und
  2. Litera b
    die Geräte eine angemessene Störfestigkeit aufweisen.
Die wesentlichen Schutzanforderungen gemäß Anhang römisch drei sind maßgeblich.