Kurztitel

Solarienverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.03.1995

Text

Paragraph 2,

Die Verwendung von Solarien, die den in der Anlage angeführten Anforderungen entsprechen und für deren Verwendung die in der Anlage getroffenen Schutzmaßnahmen erfüllt sind, begründet für sich allein nicht die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage.