EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 9
Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1995,
Artikel 2
01.01.1995
TEIL römisch zwei
SCHIENENVERKEHR UND KOMBINIERTER VERKEHR
Artikel 2
Dieser Teil gilt für Maßnahmen betreffend den Schienenverkehr und den kombinierten Verkehr durch österreichisches Hoheitsgebiet.