Kurztitel

EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 8

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Artikel 3

Das Ergebnis der nach den Artikeln 1 und 2 durchgeführten Wahlen wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem dieser Vertrag für die neuen Mitgliedstaaten, die solche Wahlen durchgeführt haben, in Kraft tritt.