Kurztitel

WTO-Abkommen - Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Anlage 1

Von der Vereinbarung erfaßte Abkommen und Übereinkommen

A Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation

B Multilaterale Handelsabkommen

Anhang 1A: Multilaterale Abkommen über den Handel mit Waren

Anhang 1B: Allgemeines Abkommen über den Handel mit

Dienstleistungen

Anhang 1C: Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte

des geistigen Eigentums

Anhang 2: Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung

C Plurilaterale Handelsübereinkommen

Anhang 4: Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen

Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Internationales Übereinkommen über Milcherzeugnisse

Internationales Übereinkommen über Rindfleisch

Die Anwendbarkeit dieser Vereinbarung auf die Plurilateralen Handelsübereinkommen unterliegt der Entscheidung über die Annahme seitens der Parteien bezüglich jedes Übereinkommens und mit den Anwendungsbedingungen für die Vereinbarung bezüglich des einzelnen Übereinkommens, einschließlich besonderer oder zusätzlicher Regeln oder Verfahren, die in die Anlage 2 aufgenommen werden, wie dies dem DSB notifiziert wird.