WTO-Abkommen - Rechte des geistigen Eigentums
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,
Artikel 49
01.01.1995
Artikel 49
Verwaltungsrechtliche Verfahren
Soweit eine zivilrechtliche Abhilfemaßnahme als Ergebnis von verwaltungsrechtlichen Sachentscheidungen angeordnet werden kann, entsprechen diese Verfahren, im wesentlichen den in diesem Abschnitt dargelegten Grundsätzen.