Kurztitel

WTO-Abkommen - Rechte des geistigen Eigentums

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 38

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Artikel 38

Schutzdauer

  1. Ziffer eins
    In Mitgliedern, in denen die Eintragung als Voraussetzung des Schutzes erforderlich ist, endet die Schutzdauer für Layout-Designs nicht vor dem Ablauf eines Zeitraums von 10 Jahren, gerechnet vom Anmeldetag oder von der ersten gewerblichen Verwertung an, wo auch immer auf der Welt sie stattfindet.
  2. Ziffer 2
    In Mitgliedern, in denen die Eintragung als Voraussetzung des Schutzes nicht erforderlich ist, werden Layout-Designs während einer Frist von nicht weniger als 10 Jahren, gerechnet vom Tag der ersten gewerblichen Verwertung an, wo auch immer auf der Welt sie stattfindet, geschützt.
  3. Ziffer 3
    Unbeschadet der Absätze 1 und 2 kann ein Mitglied vorsehen, daß der Schutz 15 Jahre nach der Schaffung des Layout-Design erlischt.