WTO-Abkommen - Rechte des geistigen Eigentums
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,
Artikel 32
01.01.1995
Artikel 32
Widerruf/Verfall
Die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, mit der ein Patent widerrufen oder für verfallen erklärt wird, wird vorgesehen.