Die Mitglieder dürfen bei der Formulierung oder Änderung ihrer Gesetze und Verordnungen diejenigen Maßnahmen treffen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Ernährung sowie zur Förderung des öffentlichen Interessens in den für ihre sozioökonomische und technische Entwicklung entscheidend wichtigen Sektoren notwendig sind, sofern diese Maßnahmen mit den Bestimmungen dieses Abkommens vereinbar sind.