Für die Zwecke dieses Übereinkommen bedeutet:
- Litera a„ernsthafte Schädigung'' eine bedeutende umfassende Schmälerung der Lage in einem inländischen Wirtschaftszweig;
- Litera b„drohende ernsthafte Schädigung'' eine klar bevorstehende ernsthafte Schädigung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Absatzes 2. Eine Feststellung des Bestehens einer drohenden ernsthaften Schädigung gründet sich auf Tatsachen und nicht nur auf Behauptungen, Vermutungen oder entfernte Möglichkeiten; und
- Litera cbei Feststellung einer Schädigung oder drohenden Schädigung „inländischer Wirtschaftszweig'' die Erzeuger insgesamt der gleichartigen oder unmittelbar konkurrierenden Waren, die im Gebiet eines Mitglieds tätig sind, oder die Erzeuger, deren Erzeugung insgesamt von gleichartigen oder konkurrierenden Waren einen erheblichen Anteil an der gesamten inländischen Erzeugung dieser Waren darstellt.