Kurztitel

WTO-Abkommen - Schutzmaßnahmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Artikel 1

Allgemeine Bestimmung

Dieses Übereinkommen stellt Regeln für die Anwendung von Schutzmaßnahmen auf, die als Maßnahmen im Sinne des Artikels römisch neunzehn des GATT 1994 verstanden werden.