WTO-Abkommen - Schutzmaßnahmen
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,
Artikel eins
01.01.1995
Artikel 1
Allgemeine Bestimmung
Dieses Übereinkommen stellt Regeln für die Anwendung von Schutzmaßnahmen auf, die als Maßnahmen im Sinne des Artikels römisch neunzehn des GATT 1994 verstanden werden.