Sanitäre oder phytosanitäre Maßnahme -
Jede Maßnahme, die angewendet wird:
- Litera azum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Tieren oder Pflanzen im Territorium des Mitglieds vor Risken, die aus der Einschleppung, dem Auftreten oder der Verbreitung von Schädlingen, Krankheiten, krankheitsübertragenden oder krankheitsverursachenden Organismen entstehen;
- Litera bzum Schutz des menschlichen oder tierischen Lebens oder der Gesundheit vor Risken, die aus Zusätzen, Verunreinigungen, Toxinen oder krankheitsverursachenden Organismen in Nahrungsmitteln, Getränken oder Futtermitteln entstehen;
- Litera czum Schutz des menschlichen oder tierischen Lebens oder der Gesundheit im Territorium des Mitglieds vor Risken, die von Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Waren übertragen werden, oder durch Einschleppen, Auftreten oder Verbreitung von Schädlingen entstehen; oder
- Litera dum anderen Schaden innerhalb des Territoriums des Mitglieds durch Einschleppen, Auftreten oder Verbreitung von Schädlingen zu verhindern oder zu begrenzen.
Sanitäre oder phytosanitäre Maßnahmen umfassen alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Anordnungen und Verfahren sowie unter anderem: Endproduktkriterien, Verarbeitungs- und Erzeugungsmethoden, Tests, Inspektionen, Bescheinigungs- und Genehmigungsverfahren, Quarantänemaßnahmen, einschließlich der betreffenden Erfordernisse bezüglich Tier- und Pflanzentransporte, Bestimmungen für diesbezügliche statistische Methoden, Probenziehungs- und Risikobemessungsmethoden und Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften im direkten Zusammenhang mit Nahrungsmittelsicherheit.