Bei der Vorbereitung und Anwendung sanitärer oder phytosanitärer Maßnahmen berücksichtigen die Mitglieder die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsland-Mitglieder und im besonderen die der am wenigsten entwickelten Mitgliedsländer.
WTO-Abkommen - Anwendung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,
Artikel 10
01.01.1995
Artikel 10
Besondere und differenzierte Behandlung