WTO-Abkommen - Anwendung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,
Artikel 7
01.01.1995
Artikel 7
Transparenz
Die Mitglieder notifizieren Veränderungen ihrer sanitären oder phytosanitären Maßnahmen und geben im Einklang mit den Bestimmungen des Anhangs B Informationen über ihre sanitären oder phytosanitären Maßnahmen.