Die Mitglieder stellen sicher, daß ihre sanitären oder phytosanitären Maßnahmen an die sanitären oder phytosanitären Gegebenheiten des Gebietes angepaßt sind - sei es ein ganzes Land, Teil eines Landes, oder alle oder Teile verschiedener Länder - aus dem eine Ware stammt und für das die Ware bestimmt ist. Bei der Bewertung der sanitären oder phytosanitären Gegebenheiten einer Region berücksichtigen die Mitglieder unter anderem den Befall mit speziellen Schädlingen oder Krankheiten, das Vorhandensein von Ausrottungs- oder Bekämpfungsprogrammen und geeignete Kriterien oder Richtlinien, die von den einschlägigen internationalen Organisationen entwickelt worden sein könnten.