die bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen bei der Durchführung der Senkungsverpflichtungen;
WTO-Abkommen - Landwirtschaft
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,
Artikel 20
01.01.1995
TEIL römisch zwölf
Artikel 20
Fortsetzung des Reformprozesses
Angesichts der Tatsache, daß das langfristige Ziel von schrittweisen wesentlichen Senkungen von Stützungen und Schutzmaßnahmen, die zu einer grundlegenden Reform führen, ein andauernder Prozeß ist, kommen die Mitglieder überein, Verhandlungen zur Fortführung dieses Prozesses ein Jahr vom dem Ende des Durchführungszeitraumes einzuleiten, wobei folgendes berücksichtigt wird: