WTO-Abkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,
Anlage eins a
01.01.1995
Anhang 1
Anhang 1A
MULTILATERALE ABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL MIT WAREN
Allgemeine interpretative Anmerkung zum Anhang 1A:
Bei Vorliegen einer Normenkollision zwischen einer Bestimmung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 und einer Bestimmung eines anderen im Anhang 1A zum Abkommen über die Errichtung der Welthandelsorganisation (im folgenden „WTO-Abkommen'' genannt) enthaltenen Abkommens hat die Bestimmung des anderen Abkommens im Ausmaß der Normenkollision Vorrang.
ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN 1994
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE LANDWIRTSCHAFT
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ANWENDUNG SANITÄRER UND PHYTOSANITÄRER
MASSNAHMEN
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER TEXTILIEN UND BEKLEIDUNG
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER TECHNISCHE HANDELSHEMMNISSE
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER HANDELSBEZOGENE INVESTITIONSMASSNAHMEN
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ARTIKELS römisch sechs DES ALLGEMEINEN
ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS 1994
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ARTIKELS römisch sieben DES ALLGEMEINE
ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS 1994
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER KONTROLLE VOR DEM VERSAND
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER URSPRUNGSREGELN
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER EINFUHRLIZENZVERFAHREN
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER SUBVENTIONEN UND AUSGLEICHSMASSNAHMEN
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER SCHUTZMASSNAHMEN
Anmerkung, wird als eigener Vertrag dokumentiert)