Der Generaldirektor legt dem Komitee für Budget, Finanzen und Verwaltung den jährlichen Budgetvoranschlag und Rechnungsabschluß der WTO vor. Das Komitee für Budget, Finanzen und Verwaltung prüft den vom Generaldirektor vorgelegten jährlichen Budgetvoranschlag und Rechnungsabschluß und richtet Empfehlungen hierüber an den Allgemeinen Rat. Der jährliche Budgetvoranschlag bedarf der Genehmigung des Allgemeinen Rates.