Absatz 2,Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände
- Ziffer einsPrüfarbeit,
- Ziffer 2Fachgespräch.
Hörgeräteakustiker-Ausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1995,
Paragraph 6
08.09.1995
Gliederung der Lehrabschlußprüfung
Paragraph 6, (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Hörgeräteakustiker gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.