Kurztitel

Hörgeräteakustiker-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

08.09.1995

Text

Einrichtung des Lehrberufes Hörgeräteakustiker

Paragraph eins, (1) Es wird der Lehrberuf „Hörgeräteakustiker'' mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

  1. Absatz 2,In der Anlage (Lehrberufsliste) der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1975,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1995,, werden daher nach den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Herrenkleidermacher'' folgende Bestimmungen eingefügt:

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                                                Anrechnung

           Lehrberuf   Lehrzeit   Verwandter   der Lehrzeit

                      in Jahren   Lehrberuf     auf den

                                                verwandten

                                                 Lehrberuf

                                              Lehrjahr  Ausmaß

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         Hörgeräte-

         akustiker        3        Optiker      1.       voll