die Anzahl der Kraftfahrzeuge ohne Genehmigung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, vermehrt;
Güterbeförderungsgesetz 1995
Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1995,
Paragraph 23
01.09.1995
09.01.1998
ABSCHNITT römisch sieben
Strafbestimmungen
Paragraph 23, (1) Abgesehen von gemäß dem römisch fünf. Hauptstück der Gewerbeordnung 1994 zu ahndenden Verwaltungsübertretungen begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 S zu ahnden ist, wer