Absatz 2,Der Frachtbrief ist in sechsfacher Ausfertigung auszustellen. Je eine Ausfertigung erhalten
- Ziffer einsder Absender (Übernahmebescheinigung des Frachtführers);
- Ziffer 2der Empfänger (Lieferschein);
- Ziffer 3der Frachtzahler (Rechnung);
- Ziffer 4der Güterbeförderungsunternehmer (Zweitschrift der Rechnung, Nachweis über den Inhalt des Beförderungsvertrages);
- Ziffer 5der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe (Kontrolle);
- Ziffer 6das Österreichische Statistische Zentralamt (statistische Erfassung).