Absatz einsDieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Albanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1995,
Artikel 11,
01.08.1995
GESCHEHEN zu Wien, am 18. März 1993, in zwei Urschriften, jede in deutscher und albanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.