Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Albanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1995,
Artikel 10,
01.08.1995
Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die Investoren der einen Vertragspartei in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei in deren Hoheitsgebiet sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werden.