Kurztitel

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 45 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 100

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

28.02.2023

Abkürzung

VbF

Index

50/01 Gewerbeordnung; 50/03 Personen- und Güterbeförderung; 60/02 Arbeitnehmerschutz; 82/04 Apotheken, Arzneimittel; 92 Luft- und Weltraumfahrt; 93/01 Eisenbahn

Text

Paragraph 100,

In Verkaufsräumen und in Vorratsräumen nach Paragraph 98, Absatz eins,, die von betriebsfremden Gebäudeteilen zwar durch brandbeständige Mauern, jedoch nur durch brandhemmend abgeschlossene Öffnungen getrennt sind, dürfen höchstens 20 Liter brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenklasse römisch eins und 40 Liter brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenklasse römisch zwei vorhanden sein; für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse römisch eins gilt Paragraph 98, Absatz 2, Ziffer 4, sinngemäß. Bis zu einer Gesamtmenge von 20 Liter dürfen brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse römisch zwei auch in Glasbehältern gelagert werden, wobei die Größe der Glasbehälter ohne bruchgeschützte Umhüllung 250 Milliliter und mit bruchgeschützter Umhüllung oder bei bruchgeschützter Lagerung 500 Milliliter nicht überschreiten darf; Paragraph 98, Absatz 2, Ziffer 4, zweiter Satz gilt sinngemäß. Die Gesamtmenge der in Glasbehältern gelagerten brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklassen römisch eins und römisch zwei darf jedoch 40 Liter nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen bis zu 200 Liter brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrenklasse römisch drei gelagert werden; handelt es sich jedoch um die Lagerung von Heizöl extra leicht, so dürfen bis zu 300 Liter gelagert werden. Für besonders gefährliche brennbare Flüssigkeiten gilt Paragraph 98, Absatz 3, sinngemäß.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2023

Gesetzesnummer

10007156

Dokumentnummer

NOR12084775

alte Dokumentnummer

N5199450872J