Kurztitel

Strahlenschutz - Informations- und Erfahrungsaustausch

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 892 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.12.1994

Text

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sind -

in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiter zu vertiefen,

in der Überzeugung, daß die Zusammenarbeit durch Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes für den Schutz der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen, der Bevölkerung und der Umwelt vor Strahlengefahren von Bedeutung ist,

unter Berücksichtigung des Übereinkommens vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen, insbesondere seines Artikels 9, und der bewährten Prinzipien der Zusammenarbeit in der Internationalen Atomenergie-Organisation - wie folgt übereingekommen:

Anmerkung, Es folgen die Artikel eins bis 5 und Anlage, siehe Stammvertrag, Bundesgesetzblatt Nr. 892 aus 1994,)