Kurztitel

Heizkosten-Stammblattverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 905 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Paragraph 2,

Bis zum 31. Dezember 1999 können die Stammblätter auch in anderer Form geführt werden, sofern sichergestellt ist, daß sie jedenfalls die in den Anlagen A und B vorgesehenen Angaben enthalten.