Kurztitel

Maschinen-Sicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 58,

Inkrafttretensdatum

28.04.1994

Außerkrafttretensdatum

28.12.2009

Text

Lasereinrichtungen

Paragraph 58, Bei Maschinen mit Lasereinrichtungen ist Vorsorge zu treffen, daß

  1. Ziffer eins
    die Lasereinrichtungen so ausgelegt und gebaut sind, daß unbeabsichtigtes Strahlen verhindert wird,
  2. Ziffer 2
    die Lasereinrichtungen so abgeschirmt sind, daß weder durch die Nutzstrahlung noch durch reflektierte oder gestreute Strahlung und Sekundärstrahlung Gesundheitsgefahren auftreten,
  3. Ziffer 3
    die optischen Einrichtungen zur Beobachtung oder Einstellung von Lasereinrichtungen so beschaffen sind, daß durch die Laserstrahlung keine Gesundheitsgefährdung eintritt.