Absatz 2Sie müssen durch Vorrichtungen befestigt sein, die nur mit Werkzeugen geöffnet werden können.
Maschinen-Sicherheitsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2008,
Paragraph 42,
28.04.1994
28.12.2009
Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen
Feststehende trennende Schutzeinrichtungen
Paragraph 42, (1) Feststehende trennende Schutzeinrichtungen müssen fest an ihrem Platz gehalten werden.