Die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik schaffen während einer Übergangszeit, die mit 30. Juni 2002 endet, schrittweise eine Freihandelszone gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens.
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R
BGBl.Nr. 729/1992 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 176/1994
Artikel eins,
14.02.1994