Absatz einsDer Bewilligungspflicht unterliegen
- Ziffer einsdie Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse,
- Ziffer 2die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen,
- Ziffer 3die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens,
- Ziffer 4die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen,
- Ziffer 5die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern,
- Ziffer 6die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen,
- Ziffer 7der Schutz von Personen.