Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 63 aus 1997,
BG
Paragraph 245,
19.03.1994
30.06.1997
GewO 1994
50/01 Gewerbeordnung
Die Vorschriften über Verbote und Beschränkungen der Versteigerung gewisser Gegenstände, über den Wirkungsbereich der Gemeinden hinsichtlich der Vornahme von Versteigerungen, über Befugnisse bestimmter Arten von Unternehmen oder Angehöriger bestimmter Berufe, öffentliche Versteigerungen durchzuführen, über das Erfordernis einer besonderen behördlichen Bewilligung für die Veranstaltung jeder einzelnen öffentlichen Versteigerung, über die Teilnahme eines behördlichen Versteigerungskommissärs und über die Entrichtung gewisser Gebühren für Versteigerungen werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
11.10.2023
10007517
NOR12082508
N5199434770J