Absatz einsDer Bewilligungspflicht unterliegen
- Ziffer einsdie Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von bebauten und unbebauten Grundstücken und von Rechten an Immobilien einschließlich der Vermittlung von Nutzungsrechten an Immobilien, wie sie durch Timesharing-Verträge erworben werden, und der Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertigteilhäusern und Unternehmen;
- Ziffer 2die Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien einschließlich der Vermittlung von Bestandverträgen über Wohnungen, Geschäftsräume und Unternehmen;
- Ziffer 3der Handel mit Immobilien einschließlich des Mietkaufes;
- Ziffer 4die Vermittlung von Anteilscheinen und Beteiligungen an Immobilienfonds;
- Ziffer 5die Vermittlung von Hypothekardarlehen;
- Ziffer 6die Beratung und Betreuung für die in Ziffer eins bis 5 angeführten Geschäfte.