Absatz einsDie Erteilung der Bewilligung für den Betrieb von Spregungsunternehmen Anmerkung, richtig: Sprengungsunternehmen) erfordert neben der Erfüllung der im Paragraph 175, Absatz eins, Ziffer eins, angeführten Voraussetzungen
- Ziffer einsdie Erbringung des Befähigungsnachweises und
- Ziffer 2daß die Gewerbeausübung vom Standpunkt der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit keinen Bedenken begegnet.