Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1994,
Paragraph eins
01.04.1994
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Zugang zum Beruf der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Nah- und Fernverkehr.