Kurztitel
Molker- und Käser-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 53/1994Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1994,
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Technologie und Technik
§ 7. Im Gegenstand Technologie und Technik sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 7, Im Gegenstand Technologie und Technik sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Rohstoff und Rohstoffgewinnung,
Milchlagerung und -förderung,
Herstellung von Konsummilch und flüssigen Milchprodukten,
Herstellung von anderen Milcherzeugnissen,
Gewinnung und Verwendung von Milchinhaltsstoffen,
Reinigung und Desinfektion,
Anlagentechnik, Energietechnik, Steuer- und Regeltechnik, Sicherheitstechnik und