EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien
Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1993,
Anlage 14,
01.08.1993
GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER EFTA-STAATEN UND RUMÄNIENS ÜBER DIE
AUSWEITUNG DER URSPRUNGSREGELN
Die EFTA-Staaten und Rumänien vereinbaren, die Möglichkeiten einer weiteren Ausweitung und Verbesserung der Ursprungsregeln einschließlich der Kumulierung zwecks Erweiterung und Förderung der Produktion und des Handels in Europa zu prüfen.