Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14,

Inkrafttretensdatum

01.08.1993

Text

GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER EFTA-STAATEN UND RUMÄNIENS ÜBER DIE

AUSWEITUNG DER URSPRUNGSREGELN

Die EFTA-Staaten und Rumänien vereinbaren, die Möglichkeiten einer weiteren Ausweitung und Verbesserung der Ursprungsregeln einschließlich der Kumulierung zwecks Erweiterung und Förderung der Produktion und des Handels in Europa zu prüfen.