die Unternehmerprüfung als Einzelprüfung bereits erfolgreich abgelegt hat oder
Unternehmerprüfungsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993,
Paragraph 8
10.07.1993
16.11.1995
Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung
Paragraph 8, (1) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, daß er